Nikolaus Krontal als Obmann sowie Michael Krontal der Ältere und Michael Hilbrant als bevollmächtigte Schiedsleute des Abtes Georg [Salzkestner] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg sowie des Abtes Martin und des Konvents des Klosters Münsterschwarzach beurkunden: Um Streitigkeiten wegen des Weinzehnten in der Gemarkung Dettelbach zu vermeiden, haben 1472 von den beteiligten Parteien bestellte Schiedsleute die den Klöstern Münsterschwarzach und Kitzingen in der Gemarkung zustehenden Zehntbezirke beschrieben und mit Marksteinen voneinander abgegrenzt. Nachdem nun das Kloster St. Stephan die Zehntrechte des Klosters Kitzingen in der Gemarkung Dettelbach käuflich erworben hat und in der Gemarkung einige Veränderungen vorgenommen wurden, haben sie die Äbte und Konvente der beiden Klöster um eine erneute Bestimmung der Zehntbezirke in den Gemarkungen Dettelbach und Neuses am Berg gebeten. Diesen Auftrag haben sie nun ausgeführt und die Bezirke wieder mit Marksteinen gegeneinander abgrenzen lassen. Beide Klöster haben sich zur Einhaltung ihres Spruchs verpflichtet. Der geben ist am freitag nach sant Burckharts tage 1486. Aussteller: Bevollmächtigte der Klöster St. Stephan und Münsterschwarzach. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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