Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Nikolaus Krontal als Obmann sowie Michael Krontal der Ältere und Michael Hilbrant als bevollmächtigte Schiedsleute des Abtes Georg [Salzkestner] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg sowie des Abtes Martin und des Konvents des Klosters Münsterschwarzach beurkunden: Um Streitigkeiten wegen des Weinzehnten in der Gemarkung Dettelbach zu vermeiden, haben 1472 von den beteiligten Parteien bestellte Schiedsleute die den Klöstern Münsterschwarzach und Kitzingen in der Gemarkung zustehenden Zehntbezirke beschrieben und mit Marksteinen voneinander abgegrenzt. Nachdem nun das Kloster St. Stephan die Zehntrechte des Klosters Kitzingen in der Gemarkung Dettelbach käuflich erworben hat und in der Gemarkung einige Veränderungen vorgenommen wurden, haben sie die Äbte und Konvente der beiden Klöster um eine erneute Bestimmung der Zehntbezirke in den Gemarkungen Dettelbach und Neuses am Berg gebeten. Diesen Auftrag haben sie nun ausgeführt und die Bezirke wieder mit Marksteinen gegeneinander abgrenzen lassen. Beide Klöster haben sich zur Einhaltung ihres Spruchs verpflichtet. Der geben ist am freitag nach sant Burckharts tage 1486. Aussteller: Bevollmächtigte der Klöster St. Stephan und Münsterschwarzach. Empfänger: Kloster St. Stephan
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Nikolaus Krontal als Obmann sowie Michael Krontal der Ältere und Michael Hilbrant als bevollmächtigte Schiedsleute des Abtes Georg [Salzkestner] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg sowie des Abtes Martin und des Konvents des Klosters Münsterschwarzach beurkunden: Um Streitigkeiten wegen des Weinzehnten in der Gemarkung Dettelbach zu vermeiden, haben 1472 von den beteiligten Parteien bestellte Schiedsleute die den Klöstern Münsterschwarzach und Kitzingen in der Gemarkung zustehenden Zehntbezirke beschrieben und mit Marksteinen voneinander abgegrenzt. Nachdem nun das Kloster St. Stephan die Zehntrechte des Klosters Kitzingen in der Gemarkung Dettelbach käuflich erworben hat und in der Gemarkung einige Veränderungen vorgenommen wurden, haben sie die Äbte und Konvente der beiden Klöster um eine erneute Bestimmung der Zehntbezirke in den Gemarkungen Dettelbach und Neuses am Berg gebeten. Diesen Auftrag haben sie nun ausgeführt und die Bezirke wieder mit Marksteinen gegeneinander abgrenzen lassen. Beide Klöster haben sich zur Einhaltung ihres Spruchs verpflichtet. Der geben ist am freitag nach sant Burckharts tage 1486. Aussteller: Bevollmächtigte der Klöster St. Stephan und Münsterschwarzach. Empfänger: Kloster St. Stephan
Nikolaus Krontal als Obmann sowie Michael Krontal der Ältere und Michael Hilbrant als bevollmächtigte Schiedsleute des Abtes Georg [Salzkestner] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg sowie des Abtes Martin und des Konvents des Klosters Münsterschwarzach beurkunden: Um Streitigkeiten wegen des Weinzehnten in der Gemarkung Dettelbach zu vermeiden, haben 1472 von den beteiligten Parteien bestellte Schiedsleute die den Klöstern Münsterschwarzach und Kitzingen in der Gemarkung zustehenden Zehntbezirke beschrieben und mit Marksteinen voneinander abgegrenzt. Nachdem nun das Kloster St. Stephan die Zehntrechte des Klosters Kitzingen in der Gemarkung Dettelbach käuflich erworben hat und in der Gemarkung einige Veränderungen vorgenommen wurden, haben sie die Äbte und Konvente der beiden Klöster um eine erneute Bestimmung der Zehntbezirke in den Gemarkungen Dettelbach und Neuses am Berg gebeten. Diesen Auftrag haben sie nun ausgeführt und die Bezirke wieder mit Marksteinen gegeneinander abgrenzen lassen. Beide Klöster haben sich zur Einhaltung ihres Spruchs verpflichtet. Der geben ist am freitag nach sant Burckharts tage 1486. Aussteller: Bevollmächtigte der Klöster St. Stephan und Münsterschwarzach. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 565
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 75 / 294
Registratursignatur/AZ: 18 (16. Jh.); 783 (18. Jh.); Z iii (18. Jh.); D 1 § 6 n 2 (18. Jh.); L 16 N 24 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 479 Druck: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 891 S. 695 - 699
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangabe (15./16. u. 16./17. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Nikolaus Krontal; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten S 2: Michael Krontal; an Pergamentstreifen anhängend, gebrochen und leicht besch. S 3: Michael Hilbrant; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten S 4: Kloster St. Stephan, Abt; an Pergamentstreifen anhängend, leicht besch. S 5: Kloster St. Stephan, Konvent; an Pergamentstreifen anhängend, stark besch. S 6: Kloster Münsterschwarzach, Abt; an Pergamenstreifen anhängend, gut erhalten S 7: Kloster Münsterschwarzach, Konvent; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.