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Nikolaus Krontal als Obmann sowie Michael Krontal der Ältere und Michael Hilbrant als bevollmächtigte Schiedsleute des Abtes Georg [Salzkestner] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg sowie des Abtes Martin und des Konvents des Klosters Münsterschwarzach beurkunden: Um Streitigkeiten wegen des Weinzehnten in der Gemarkung Dettelbach zu vermeiden, haben 1472 von den beteiligten Parteien bestellte Schiedsleute die den Klöstern Münsterschwarzach und Kitzingen in der Gemarkung zustehenden Zehntbezirke beschrieben und mit Marksteinen voneinander abgegrenzt. Nachdem nun das Kloster St. Stephan die Zehntrechte des Klosters Kitzingen in der Gemarkung Dettelbach käuflich erworben hat und in der Gemarkung einige Veränderungen vorgenommen wurden, haben sie die Äbte und Konvente der beiden Klöster um eine erneute Bestimmung der Zehntbezirke in den Gemarkungen Dettelbach und Neuses am Berg gebeten. Diesen Auftrag haben sie nun ausgeführt und die Bezirke wieder mit Marksteinen gegeneinander abgrenzen lassen. Beide Klöster haben sich zur Einhaltung ihres Spruchs verpflichtet. Der geben ist am freitag nach sant Burckharts tage 1486. Aussteller: Bevollmächtigte der Klöster St. Stephan und Münsterschwarzach. Empfänger: Kloster St. Stephan
Nikolaus Krontal als Obmann sowie Michael Krontal der Ältere und Michael Hilbrant als bevollmächtigte Schiedsleute des Abtes Georg [Salzkestner] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg sowie des Abtes Martin und des Konvents des Klosters Münsterschwarzach beurkunden: Um Streitigkeiten wegen des Weinzehnten in der Gemarkung Dettelbach zu vermeiden, haben 1472 von den beteiligten Parteien bestellte Schiedsleute die den Klöstern Münsterschwarzach und Kitzingen in der Gemarkung zustehenden Zehntbezirke beschrieben und mit Marksteinen voneinander abgegrenzt. Nachdem nun das Kloster St. Stephan die Zehntrechte des Klosters Kitzingen in der Gemarkung Dettelbach käuflich erworben hat und in der Gemarkung einige Veränderungen vorgenommen wurden, haben sie die Äbte und Konvente der beiden Klöster um eine erneute Bestimmung der Zehntbezirke in den Gemarkungen Dettelbach und Neuses am Berg gebeten. Diesen Auftrag haben sie nun ausgeführt und die Bezirke wieder mit Marksteinen gegeneinander abgrenzen lassen. Beide Klöster haben sich zur Einhaltung ihres Spruchs verpflichtet. Der geben ist am freitag nach sant Burckharts tage 1486. Aussteller: Bevollmächtigte der Klöster St. Stephan und Münsterschwarzach. Empfänger: Kloster St. Stephan
Nikolaus Krontal als Obmann sowie Michael Krontal der Ältere und Michael Hilbrant als bevollmächtigte Schiedsleute des Abtes Georg [Salzkestner] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg sowie des Abtes Martin und des Konvents des Klosters Münsterschwarzach beurkunden: Um Streitigkeiten wegen des Weinzehnten in der Gemarkung Dettelbach zu vermeiden, haben 1472 von den beteiligten Parteien bestellte Schiedsleute die den Klöstern Münsterschwarzach und Kitzingen in der Gemarkung zustehenden Zehntbezirke beschrieben und mit Marksteinen voneinander abgegrenzt. Nachdem nun das Kloster St. Stephan die Zehntrechte des Klosters Kitzingen in der Gemarkung Dettelbach käuflich erworben hat und in der Gemarkung einige Veränderungen vorgenommen wurden, haben sie die Äbte und Konvente der beiden Klöster um eine erneute Bestimmung der Zehntbezirke in den Gemarkungen Dettelbach und Neuses am Berg gebeten. Diesen Auftrag haben sie nun ausgeführt und die Bezirke wieder mit Marksteinen gegeneinander abgrenzen lassen. Beide Klöster haben sich zur Einhaltung ihres Spruchs verpflichtet. Der geben ist am freitag nach sant Burckharts tage 1486. Aussteller: Bevollmächtigte der Klöster St. Stephan und Münsterschwarzach. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 565
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 75 / 294
Registratursignatur/AZ: 18 (16. Jh.); 783 (18. Jh.); Z iii (18. Jh.); D 1 § 6 n 2 (18. Jh.); L 16 N 24 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 479 Druck: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 891 S. 695 - 699
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangabe (15./16. u. 16./17. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Nikolaus Krontal; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten S 2: Michael Krontal; an Pergamentstreifen anhängend, gebrochen und leicht besch. S 3: Michael Hilbrant; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten S 4: Kloster St. Stephan, Abt; an Pergamentstreifen anhängend, leicht besch. S 5: Kloster St. Stephan, Konvent; an Pergamentstreifen anhängend, stark besch. S 6: Kloster Münsterschwarzach, Abt; an Pergamenstreifen anhängend, gut erhalten S 7: Kloster Münsterschwarzach, Konvent; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.