Hans von Gemmingen zu Guttenberg bekundet, dass er den großen und kleinen Zehnten zu Heilbronn mitsamt 9 1/2 Fuder am Weinzehnten laut einer zu Heidelberg am 18.04.1474 (uff montag nach quasimodogeniti) gegeben Verschreibung um 9.000 Gulden innehat. Er bewilligt Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass dieser und seine Erben jederzeit, wenn sie das wünschen, den Zehnten mit allem Zubehör von Hans und seinen Erben zu ihren Händen erhalten sollen. Der Pfalzgraf hat Hans hingegen versprochen, ihm und seinen Erben nach Guttenberg oder Heilbronn zum nächsten St. Georgstag [23.04.] 2.000 Gulden zu reichen und danach jedes Jahr weitere 2.000 Gulden zu geben, bis die Summe von 9.000 Gulden abgegolten ist. Über diese Vereinbarung hat der Pfalzgraf Hans eine gesonderte Verschreibung gegeben. Hans von Gemmingen verspricht die treue Einhaltung dieses Vertrags und bittet seinen Vetter Dieter von Handschuhsheim um zusätzliche Besiegelung.
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Hans von Gemmingen zu Guttenberg bekundet, dass er den großen und kleinen Zehnten zu Heilbronn mitsamt 9 1/2 Fuder am Weinzehnten laut einer zu Heidelberg am 18.04.1474 (uff montag nach quasimodogeniti) gegeben Verschreibung um 9.000 Gulden innehat. Er bewilligt Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass dieser und seine Erben jederzeit, wenn sie das wünschen, den Zehnten mit allem Zubehör von Hans und seinen Erben zu ihren Händen erhalten sollen. Der Pfalzgraf hat Hans hingegen versprochen, ihm und seinen Erben nach Guttenberg oder Heilbronn zum nächsten St. Georgstag [23.04.] 2.000 Gulden zu reichen und danach jedes Jahr weitere 2.000 Gulden zu geben, bis die Summe von 9.000 Gulden abgegolten ist. Über diese Vereinbarung hat der Pfalzgraf Hans eine gesonderte Verschreibung gegeben. Hans von Gemmingen verspricht die treue Einhaltung dieses Vertrags und bittet seinen Vetter Dieter von Handschuhsheim um zusätzliche Besiegelung.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 332
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1481 Mai 19 (uff samstag nach dem sontag jubilate)
fol. 172r-172v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Hans von Gemmingen zu Guttenberg; Dieter von Handschuhsheim
Siegler: Hans von Gemmingen zu Guttenberg; Dieter von Handschuhsheim
Kopfregest: "Wie uns Hanns von Gemyngen den win zehenden zu Heilpron ab zu loßen verwilligt hatt". Vgl. auch die Verschreibung vom 21.05.1481: GLAK 67 Nr. 816, fol. 141r-142r.
Handschuhsheim, Dieter von; Hofmeister Pfalzgraf Philipps, Hofrichter, 1430-1487
Guttenberg, Burg bei Haßmersheim MOS
Heidelberg HD
Heilbronn HN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:00 MESZ
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