Hans von Gemmingen zu Guttenberg bekundet, dass er den großen und kleinen Zehnten zu Heilbronn mitsamt 9 1/2 Fuder am Weinzehnten laut einer zu Heidelberg am 18.04.1474 (uff montag nach quasimodogeniti) gegeben Verschreibung um 9.000 Gulden innehat. Er bewilligt Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass dieser und seine Erben jederzeit, wenn sie das wünschen, den Zehnten mit allem Zubehör von Hans und seinen Erben zu ihren Händen erhalten sollen. Der Pfalzgraf hat Hans hingegen versprochen, ihm und seinen Erben nach Guttenberg oder Heilbronn zum nächsten St. Georgstag [23.04.] 2.000 Gulden zu reichen und danach jedes Jahr weitere 2.000 Gulden zu geben, bis die Summe von 9.000 Gulden abgegolten ist. Über diese Vereinbarung hat der Pfalzgraf Hans eine gesonderte Verschreibung gegeben. Hans von Gemmingen verspricht die treue Einhaltung dieses Vertrags und bittet seinen Vetter Dieter von Handschuhsheim um zusätzliche Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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