Entscheidung darüber, ob bei der Umwandlung der Geldstrafe für einen wegen Schmuggels verurteilten, jedoch zahlungsunfähigen Straftäter in eine Freiheitsstrafe die Bestimmungen des Zollgesetzes vom 18. Juli 1824 oder die Bestimmungen der Vereinszollordnung vom 26. September 1828 maßgebend sind

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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