Sebastian Bucher zu Laupheim stellt der Äbtissin zu H. einen Revers aus über die Belehnung auf Lebenszeit mit dem Hof und Gut zu Laupheim, die jährlich 3 lb 2 ß h, 12 Malter Roggen, 4 Malter Haber Biberacher Meß, 120 Eier, 4 H. und 1 Fh. an das Kl. gülten und zinsen. Das Gotteshaus ist verpflichtet, Gärten und Stecken zum verzäunen zu geben.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...