Graf Heinrich von Nassau bekennt, daß er die schon von seinen Eltern vollzogene Verpfändung von 25 Mark Einkünften aus der Stadt Siegen an Gerhard von Schöneck, seinen Schwager, anerkennen und bis zur Einlösung keine Anforderungen an die Bürger zu Siegen deshalb stellen wolle.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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