PfA Golzheim St. Gregorius (Bestand)
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Bischöfliches Diözesanarchiv Aachen (Archivtektonik) >> 07 Pfarreien >> 07.02 Pfarrarchive im BDA
Errichtung: 1804 "Im schon zur Römerzeit besiedelten Golzheim (Godelsheim, Godesisheim) hatte 1143 das Kloster Rolandswerth Besitzungen. Als Pfarre wird der Ort im liber valoris um 1300 im Dekanat Bergheim aufgeführt. Im 15. Jh. waren Kollatoren die Äbtissin von St. Ursula in Köln und im 16. Jh. die Besitzer der Gymnicher Burg in Nörvenich und des Henseler Hofs in Golzheim. 1804 kam bei der Organisation des ersten Bistums Aachen Golzheim zum Kanton Düren. Dabei wurde als zu Golzheim gehörend die Kapelle Bauweiler aufgeführt. Diese Kapelle war bis dahin Pfarrkirche der schon um 1300 genannten Pfarre Bauweiler, 1804 wurde sie aufgehoben. An diese Pfarrkirche erinnert heute nur noch ein Kreuz. Auch der Wohnplatz hat den Namen Bauweiler verloren und wird jetzt als Gut Schoellerhof bezeichnet. 1925-1957 gehörte Golzheim zum Dekanat Nörvenich, 1957-1973 zum Dekanat Arnoldsweiler. - Der Pfarre entstammt der Chinamissionar P. Johann Kaspar Kratz SJ, geboren 14. September 1688, hingerichtet in Tonking am 12. Januar 1737." Aus: Handbuch des Bistums Aachen. Dritte Ausgabe, hg. vom Bischöflichen Generalvikariat Aachen, Aachen 1994, S. 322-323. Pfarrbezirk: Golzheim mit Neuseelrath, Schoellerhof (ehemals Bauweiler) und Wolfskaulerhof
noch nicht erschlossen
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ