Es wird bekundet, dass sich zwischen Hans von Sickingen, Ritter, und Hans Kamuff, Amtsknecht zu Alzey, Irrungen und Forderungen gehalten haben, nachdem Hans Kamuff als ehemaliger Knecht des Sickingen ihm nach der Abrechnung seiner Einkünfte Geld und Frucht schuldig geblieben war. Kurfürst Philipps Räte haben die Parteien nun dahin vertragen, dass Hans Kamuff dem Ritter das schuldig gebliebene Geld bis Pfingsten ausrichtet, die Frucht zur Hälfte bis Martini [11.11.] in seinen Speicher zu Alzey, die andere Hälfte zu Martini im nächsten Jahr. Bis Pfingsten soll Hans Kamuff vor dem Burggrafen zu Alzey die Zahlungen gebührlich versichern und beweisen. Beide Parteien haben die Einhaltung versprochen und erhalten einen Teil des als Chirograph gefertigten Vertrags.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...