Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken bescheinigt von dem seiner verstorbenen Gemahlin Elisabeth, geborene Gräfin von Sayn, laut Heiratsverschreibung auf die Zollgefälle zu Engers und Boppard versicherten Heiratsgut von 3000 Gulden, die jährliche Pension, auf Martini 1537 fällig gewesen, mit 1,5 Goldgulden durch des verstorbenen Grafen Johann von Sayn Sohn bzw. dessen Schultheiß und Rentmeister Jost von Hachenburg richtig empfangen zu haben.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner