Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 3. März 1603 wegen Nichtigkeit (Nullität) bzw. Verfälschung des Zeugenverhörs. Die Appellatin wendet daraufhin ein, wenn es sich um eine Fälschung handle, läge eine strafrechtlich zu verfolgende Handlung vor, so daß eine Appellation an das RKG nicht möglich sei. Hintergrund des Prozesses ist eine Injurienklage des verst. Johann Kelß wegen verschiedener Vorfälle, u. a. Schmähung, Absetzung als Schöffe, Eigentumsverletzung.
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Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 3. März 1603 wegen Nichtigkeit (Nullität) bzw. Verfälschung des Zeugenverhörs. Die Appellatin wendet daraufhin ein, wenn es sich um eine Fälschung handle, läge eine strafrechtlich zu verfolgende Handlung vor, so daß eine Appellation an das RKG nicht möglich sei. Hintergrund des Prozesses ist eine Injurienklage des verst. Johann Kelß wegen verschiedener Vorfälle, u. a. Schmähung, Absetzung als Schöffe, Eigentumsverletzung.
AA 0627, 2000 - G 489/1506
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1603 - 1615 (1600 - 1607)
Enthaeltvermerke: Kläger: Anton (Anthonius) Grein, Schultheiß zu Schwadorf (Kr. Köln), (Bekl.) Beklagter: Mette (Metz) Klevisch, Witwe des Johann Kelß, Halfmanns auf dem Weyerhof zu Schwadorf, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Gualterus (Walther) Aach 1603 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Sigismund Haffner 1604 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurkölnisches Saalgericht/ Offizialatgericht zu Köln 1600 - 1603 - 2. RKG 1603 - 1615 (1600 - 1607) Beweismittel: RKG-(Bei-)Urteil vom 27. Jan. 1611 (Prot.). 2 Zeugenrotuli (in Q 5). Beschreibung: 2 Bde.; Bd. I: 1,5 cm, 26 Bl., lose, Q 1 - 4, 6 - 10, 1 Beilage prod. 30. April 1604; Bd. II: 5 cm, 274 Bl. gebunden, Q 5 (Priora), teils in lateinischer Sprache. Prot. beschädigt.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:16 MESZ