Erbschaftsstreit um die von Gerhard von der Portzen zu Steinfunder hinterlassenen Güter. Da die Ehe mit seiner Magd kinderlos geblieben war, bestimmte er 1684 in seinem Testament Anton Sybenius, seinen Adoptivbruder, zum Erben seiner Güter. Der Appellant wirft dem Christian Hoff vor, danach die Frau des Gerhard von der Portzen - die alte Witwe Cronen - zu der Schenkung ihres Erbes an ihn in ihrem Testament verleitet zu haben. Nach der Zitation vor den Kölner Offizial wegen der Auszahlung des halben Wertes des Hauses zu Steinfunder und des von Johann Ludwig von Portzen zur Neersdonk dem Appellaten verkauften adligen Guts Steinfunder erkannte der Richter das später verfaßte Testament als rechtmäßig an. Nach der Bestätigung dieses Urteils in einem Berufungsverfahren verweist der Appellant vor dem RKG auf die Mängel dieses Testaments, während der Appellat ein 1689 durch Gerhard von der Portzen ausgestelltes Testament, das seine Witwe zur Universalerbin bestimmt, für rechtskräftig erklärt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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