Vor Schultheiß (Henne Nuseß) und Schöffen (Bartholomäus Widenhoff, Johannes Walther, Henne Smyedt, Pauels Dulman und Jeckel Birchan) des Gerichts zu Hechtsheim verkaufen Hengin Becker und seine Ehefrau Else zu Erbe Herrn Meister Peter Guffern, Sänger und Stiftsherrn von St. Peter, vertreten durch seinen "gebroiten diener" Herrn Erwin von Butzbach, Vikar des Stiftes, für 20 rheinische Gulden 1 fl. Ewigzins, fällig auf Dreikönig oder binnen Monatsfrist zu Mainz oder innerhalb eines Umkreises von einer Meile. Bei Zinsversäumnis Aufholung der Unterpfänder mit 6 Heller Gerichtsgeld. Wiederkauf jeweils auf Dreikönig gestattet. Unterpfänder: Haus und Hof im Dorf Hechtsheim (Angrenzer St. Jakob und Kartause); 1 1/2 Morgen ane dem Riedberg ("Rieddeberge") (Angrenzer "Pauels Myele"); 1 1/2 Morgen in der Frecht (Angrenzer "Pauels Myele"). S. Junker Bartholomäus Widenhoff, Schöffe. "Datum a.d. dusent vierhundert sechtzigundacht [...] ipsa die Epiphania domini."