Balthasar Wriestede, zur Zeit verordneter "greve" des Landes zu Hadeln, und seine Frau Anna Barer urkunden, dass sie und ihr ältester Sohn von Herzog Magnus I. von Sachsen-Lauenburg früher mit dem Hof Grönau samt der Mühle unter Vorbehalt von Pacht, Bede, Brüche, Gericht und Manndienst für die Dauer ihrer Lebens belehnt worden sind, und dass ihnen jetzt, nachdem sie dem Herzog 1500 Mark zu einem Zinsfuß von 5% vorgestreckt haben, Pacht, Brüche, Mast, Gericht und andere am Dorf haftende Gerechtsame nebst beschränkter Nutzung der Hölzung eingeräumt worden sind. Bede und Dienst sind aus dem Gut wie von anderen Untersassen dem Herzog zu leisten und es liegt dem Besitzer die Verpflichtung zum Manndienst mit zwei Pferden ob. Dem Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg, Sohn des Herzogs Magnus I., steht die Auslösung der bestimmten Güter und Gerchtigkeit gegen Erlangung der 1500 Mark zu. nach dem Tod der Lehnsinhaber fällt das Lehen samt dem Kapital dem Herzog anheim. d.d. Ratzeborch im dusent viffhundert im einundvirtigesten jare am dage Trium Regum.
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Balthasar Wriestede, zur Zeit verordneter "greve" des Landes zu Hadeln, und seine Frau Anna Barer urkunden, dass sie und ihr ältester Sohn von Herzog Magnus I. von Sachsen-Lauenburg früher mit dem Hof Grönau samt der Mühle unter Vorbehalt von Pacht, Bede, Brüche, Gericht und Manndienst für die Dauer ihrer Lebens belehnt worden sind, und dass ihnen jetzt, nachdem sie dem Herzog 1500 Mark zu einem Zinsfuß von 5% vorgestreckt haben, Pacht, Brüche, Mast, Gericht und andere am Dorf haftende Gerechtsame nebst beschränkter Nutzung der Hölzung eingeräumt worden sind. Bede und Dienst sind aus dem Gut wie von anderen Untersassen dem Herzog zu leisten und es liegt dem Besitzer die Verpflichtung zum Manndienst mit zwei Pferden ob. Dem Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg, Sohn des Herzogs Magnus I., steht die Auslösung der bestimmten Güter und Gerchtigkeit gegen Erlangung der 1500 Mark zu. nach dem Tod der Lehnsinhaber fällt das Lehen samt dem Kapital dem Herzog anheim. d.d. Ratzeborch im dusent viffhundert im einundvirtigesten jare am dage Trium Regum.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 684
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1541
Enthält: Ausfertigung, Pergament, das angehängte Siegel des Balthasar Wristede fehlt
Verzeichnung
1541 Januar 6 Ratzeburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:54 MEZ