Agnes von Niefern, Klosterfrau zu Kirchheim, vermacht dem Seelgerät des Klosters die von ihrer verstorbenen Mutter Adelheid von Ossweil ererbten Äcker zu Pfauhausen, nämlich 1 1/2 M. genannt der Anwander ob Klangenwiese, 2 M. ob dem Erlbach, 1/2 M. zu Stetten, die Hofstatt darunter mit 1/2 M., 4 M. genannt Banhalder, 1 M. an der Mettenhalde bei der Hecke gen Plochingen, 1 1/2 M. genannt der Lochaker, 1 M. ob dem Aichach, 1 M. ob Ernst Hegk an der Halde, verschiedene Wiesen und Hölzer sowie ihren Anteil am Burgstall zu Pfauhausen. Gülten von 3 ß 9 h von der Fischenz von Reichenbach und von 18 ß 7 h zu Pfauhausen und 1 Simri bzw. dreiviertel Simri Vogthaber (in jährlichem Wechsel) zu Baltmannsweiler auf dem Wald (Schurwald) kommen dazu. Die Klosterfrauen sollen damit zwei Jahrzeiten für die A., ihre verstorbenen Eltern Marquart von Niefern und Adelheid von Ossweil, ihre Schwester Anne Fetzer und ihre Muhme, die verstorbene Klosterfrau Anne von Ossweil mit Vigil, Seelenmesse und Seelenvesper begehen. Die Gülten aus den Gütern erhalten die Nonnen an den Jahrtagen auf die Hand. Nach dem Tode der Agnes soll ihre Freundin, die Klosterfrau Anne von Neidlingen, die Güter zunächst auf Lebenszeit genießen.
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Agnes von Niefern, Klosterfrau zu Kirchheim, vermacht dem Seelgerät des Klosters die von ihrer verstorbenen Mutter Adelheid von Ossweil ererbten Äcker zu Pfauhausen, nämlich 1 1/2 M. genannt der Anwander ob Klangenwiese, 2 M. ob dem Erlbach, 1/2 M. zu Stetten, die Hofstatt darunter mit 1/2 M., 4 M. genannt Banhalder, 1 M. an der Mettenhalde bei der Hecke gen Plochingen, 1 1/2 M. genannt der Lochaker, 1 M. ob dem Aichach, 1 M. ob Ernst Hegk an der Halde, verschiedene Wiesen und Hölzer sowie ihren Anteil am Burgstall zu Pfauhausen. Gülten von 3 ß 9 h von der Fischenz von Reichenbach und von 18 ß 7 h zu Pfauhausen und 1 Simri bzw. dreiviertel Simri Vogthaber (in jährlichem Wechsel) zu Baltmannsweiler auf dem Wald (Schurwald) kommen dazu. Die Klosterfrauen sollen damit zwei Jahrzeiten für die A., ihre verstorbenen Eltern Marquart von Niefern und Adelheid von Ossweil, ihre Schwester Anne Fetzer und ihre Muhme, die verstorbene Klosterfrau Anne von Ossweil mit Vigil, Seelenmesse und Seelenvesper begehen. Die Gülten aus den Gütern erhalten die Nonnen an den Jahrtagen auf die Hand. Nach dem Tode der Agnes soll ihre Freundin, die Klosterfrau Anne von Neidlingen, die Güter zunächst auf Lebenszeit genießen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 493 U 359
Archiv Kl. Kirchheim
25. B.
Nro. 8
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 493 Kloster Kirchheim
Kloster Kirchheim >> 1. Urkunden
1398 November 13 (Hilarius)
Urkunden
Siegler: Die Stadt Kirchheim 2) Volmar Mager, Vogt zu Kirchheim 3) Heinz Späth genannt Funk
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Sg.: 2 besch.
Publiziertes Regest: Ecker Nr. 324
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Sg.: 2 besch.
Publiziertes Regest: Ecker Nr. 324
Fetzer, Anne
Hegk; Ernst
Mager, Volmar
Neidlingen, Anne von; Klosterfrau, um 1398-1407
Niefern, Agnes von
Niefern, Marquart von
Oßweil, Ossweil; Adelheid von
Oßweil, Ossweil; Anne von
Speth, Heinrich (Heinz) gen. Funk
Baltmannsweiler ES
Kirchheim unter Teck ES
Neidlingen ES
Pfauhausen, aufgeg. in Wernau (Neckar) ES
Plochingen ES
Reichenbach an der Fils ES
Stetten, abgeg. bei Großbettlingen ES
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ