Klage auf Ausführung eines Urteils des Hofrats vom 20. Juni 1732 gegen den Grafen Anton von Hatzfeldt zu Overbach wegen einer Erbrente und rückständiger Pensionen seit 1707.
Vollständigen Titel anzeigen
AA 0627, 1764 - F 347/1194
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1734 (1732-1734)
Enthaeltvermerke: Kläger: Arnold Wolfgang und Franz Winand von Frentz zu Schlenderhan (Schlenderhahn) Beklagter: Karl Philipp Pfalzgraf bei Rhein als Herzog zu Jülich und sein Hofrat zu Düsseldorf Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Jacob Zwirlein 1733 - Subst.: Lic. Wilhelm Ludwig Ziegler Prozeßart: Mandati de non impediendo cursum executionis rei judicatae nec avocando eam a judicio ordinario competente sed exequendo proprium iudicatum cum clausula Instanzen: RKG 1734 (1732-1734) Beweismittel: Urteil des Hofrats von 1732 (Q 4). Beschreibung: 17 Bl., lose; Q 1-5, 1 Beilage.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:47 MESZ