In der Wohnung des unterzeichneten Notars auf der Ägidiistraße in Münster protestiert Johann Kerckerinck, Freigraf und Gograf zu Senden, gegen Eingriffe Ernsts von Westerholt, Gografen zu Bakenfeld, in seine Jurisdiktion: obwohl am fürstlich münsterischen Hofgericht ein Prozeß wegen der Grenzen der beiden Gerichte anhängig ist, hat Westerholt dem Venneker, Welff, Kanenkotter u.a. die Teilnahme am auf den 16.4.1603 anberaumten Gerichtstag in Senden verboten und den Kreutzkempffer und Bernd für Bendtlagenbaum auf halbem Weg nach Senden durch Soldaten festnehmen, auf der Küsterei in Amelsbüren im bakenfeldischen Gericht einsperren und erst am 20.4. mit dem Befehl, künftig letzterem Gericht zu folgen, wieder laufen lassen. Den Bentlagenbaum hat er in die Dompropstei kommen und von ihm durch des Kanenbomers Sohn Rauchhühner fordern lassen. Am 5.6. hat er selbst dem Bentlagenbaum 1 Huhn und dem Kanenkotter 1 Hahn abgenommen und gedroht, zu Michaelis werde er noch mehr holen. Im Sendenschen Gericht hat er einen neuen Schlagbaum errichten lassen. Sein Frone Christian und der Soldat Herbort haben am 13.6. durch Pfändung von Eschmans Pferd auf der Sendenschen Seite des Kanenbaums die Sendensche Jurisdiktion verletzt. - Zeugen: Franz Everdings und Hermann zum Kotten. - Am 12.7. begibt sich der Notar auf die Dompropstei und das bakenfeldische Gogericht und übergibt dem Gografen den Protest Kerckerincks. Zeugen: M. Bernd Dornebocholts und Bernd Oistendorffs, beide Bürger zu Münster.