Überwachung der Studentenverbindungen, Studentenkorporationen und Studentenvereine der Universität Frankfurt am Main
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I. HA Rep. 76, Va Sekt. 5 Tit. XII Nr. 2
I. HA Rep. 76 Kultusministerium
Kultusministerium >> 05 Universitäten >> 05.05 Universität Frankfurt am Main >> 05.05.09 Angelegenheiten der Studierenden, Disziplin, Vereinigungen
1915 - 1916, 1922, 1929 - 1931
Enthält u. a.:
- Bildung und Zusammensetzung eines Allgemeinen Studentenausschusses an der Universität Frankfurt am Main, 1915
- Klärung der Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern des Studentenvereins"Frankfurter Freie Studentenschaft"wegen der Nominierung und Kompetenzen des Vorsitzenden der Ferienkommission des Vereins, 1916
- Satzung über das studentische Korporations- und Vereinsregister der Universität Frankfurt am Main. Erlassen vom akademischen Senat der Universität im Einverständnis mit der Studentenschaft. Senatsbeschluss vom 25. Juli 1922
- Verbot der Hochschulgruppe Frankfurt des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) durch den Rektor und Senat der Universität Frankfurt am Main, 1929
- Handzettel des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) zu den Studentenkammerwahlen der Allgemeinen Frankfurter Studentenschaft am 27. und 28. November 1929
- Handzettel des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes zum Verbot der Frankfurter Hochschulgruppe des NSDStB
- Bildung und Zusammensetzung der Vereinigung"Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fachschaft an der Universität Frankfurt am Main", 1930
- Satzung über das studentische Korporations- und Vereinsregister der Universität Frankfurt am Main. Erlassen vom akademischen Senat der Universität im Einverständnis mit der Studentenschaft. Senatsbeschluss vom 25. Juli 1922 und 3. März 1925
- Genehmigung zur Führung der Bezeichnung"Fachschaft"durch die Vereinigung der Studierenden der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Frankfurt am Main, 1930
- Bewilligung einer einmaligen Beihilfe an die Juristische Arbeitsgemeinschaft an der Universität Frankfurt am Main, 1931.
- Bildung und Zusammensetzung eines Allgemeinen Studentenausschusses an der Universität Frankfurt am Main, 1915
- Klärung der Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern des Studentenvereins"Frankfurter Freie Studentenschaft"wegen der Nominierung und Kompetenzen des Vorsitzenden der Ferienkommission des Vereins, 1916
- Satzung über das studentische Korporations- und Vereinsregister der Universität Frankfurt am Main. Erlassen vom akademischen Senat der Universität im Einverständnis mit der Studentenschaft. Senatsbeschluss vom 25. Juli 1922
- Verbot der Hochschulgruppe Frankfurt des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) durch den Rektor und Senat der Universität Frankfurt am Main, 1929
- Handzettel des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) zu den Studentenkammerwahlen der Allgemeinen Frankfurter Studentenschaft am 27. und 28. November 1929
- Handzettel des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes zum Verbot der Frankfurter Hochschulgruppe des NSDStB
- Bildung und Zusammensetzung der Vereinigung"Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fachschaft an der Universität Frankfurt am Main", 1930
- Satzung über das studentische Korporations- und Vereinsregister der Universität Frankfurt am Main. Erlassen vom akademischen Senat der Universität im Einverständnis mit der Studentenschaft. Senatsbeschluss vom 25. Juli 1922 und 3. März 1925
- Genehmigung zur Führung der Bezeichnung"Fachschaft"durch die Vereinigung der Studierenden der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Frankfurt am Main, 1930
- Bewilligung einer einmaligen Beihilfe an die Juristische Arbeitsgemeinschaft an der Universität Frankfurt am Main, 1931.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:37 MESZ
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