Kaiser Maximilian schafft auf Bitte des Schenken Friedrich zu Limpurg das Übersiebnen der schädlichen Leute in dessen Halsgerichten ab und gestattet, dass diese schädlichen Leute auf wahren Schub, gichtigen Mund oder Leumund oder ihr Geständnis hin (ohne Übersiebnen) verurteilt werden dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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