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Johann [I.von Henneberg], Abt von Fulda, und die Brüder und
Vettern Heinrich, Georg (Jorge), Wilhelm [der Ältere], Wilhelm [der
Jüngere], Johann u...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1471-1480
1479 August 16
Ausfertigung, Pergament, acht [?] mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 6 und 7 fehlen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... nach Crist geburt vierzeheinhundert und dornach im neunundsibenczigsten jar uff Mantagk nach unser lieben frauwen tagk assumpcionis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I.von Henneberg], Abt von Fulda, und die Brüder und Vettern Heinrich, Georg (Jorge), Wilhelm [der Ältere], Wilhelm [der Jüngere], Johann und Philipp von Haun (Huene) haben sich, da der Abt von einigen Punkten des Burgfriedens betroffen ist, mit diesem auseinandergesetzt und auf folgende Punkte geeinigt: Der Abt erhält eine beglaubigte Abschrift des Burgfriedens. Die von Haun verpflichten sich eidlich zur Einhaltung des Burgfriedens mit einigen Abänderungen. Namentlich soll der Abt nur zu Baumaßnahmen an den Wachhäusern, Toranlagen (dorhuesern), Schlagbäumen [?] (slegen) oder Zäunen sowie den Wächtern gemäß seinem Anteil herangezogen werden. Der Abt kann an seinem Teil der Burg unabhängig von den Ganerben bauen. Von den vier Schiedsrichtern über den Burgfrieden bestimmt der Abt zukünftig einen. Von den derzeitigen vier Schiedsrichtern hat er Lorenz von Hutten benannt. Die anderen drei, Eberhard von Wallenstein (Ebert von Waldenstein), Simon von Schenkwald und Albrecht von Trümbach, haben die von Haun bestimmt. Ansonsten sollen die Beteiligten den Burgfrieden halten, bis der Abt seinen Anteil abgelöst hat. Die Verpflichtungen, die die von Haun gegenüber dem Abt 1477 Juli 11 (vierczehenhundert und im sybenundsibenczigsten jar am Frittag nach sent Kylians tagk) eingegangen sind, bleiben gültig, insbesondere die Verpfändung, das Öffnungsrecht und das Lehen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1479 Aug.16a 4.Siegel von links Avers.jpg|Avers...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Henneberg, Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Haun
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg von Haun
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm der Ältere von Haun
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm der Jüngere von Haun
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Johann von Haun]
Vermerke (Urkunde): Siegler: [?]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp von Haun
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 307-309; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 113 [?]
Vgl. Nr. 1155.
Vermutlich war an dem sechsten Einschnitt nie ein Siegel befestigt; es lässt sich nicht klären, welches Siegel hier gehangen haben könnte.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.