Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen seines am 4./14. Oktober des laufenden Jahres abgeschlossenen Vertrages, in dem er sich mit der Reichsstadt Schwäbisch Hall hinsichtlich deren Belehnung mit den helfensteinischen Gütern und Rechten in der Herrschaft Vellberg verglichen hat, verspricht Graf Froben von Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen, Herr zu Gomegnies, Wildenstein und Meßkirch, der Stadt, sie für den Fall der Anfechtung des Vertrags durch seinen Vetter Graf Rudolf von Helfenstein oder dessen Erben schadlos zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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