Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Pfalzgraf Kaspar, Graf zu Veldenz, einer- und Ludwig von Bayern, Herr zu Scharfeneck, andererseits wegen der Fischereirechte im Aubach (Auvbach/Aiwbach): Ludwig darf dort aufgrund der Gerechtigkeit der Seinen zu Kanskirchen fischen, solange er den Ort besitzt. In den Verhandlungen hatte Kaspar sich auf die Teilung König Ruprechts (+) berufen, wonach seinem Vorfahren Stefan (+) das Schloss Neukastel (Nickastel) mit Zugehörung, darunter ein Bach names Aubach zugeteilt wurde, den Stefan und danach Ludwig ungehindet genutzt hatten und mit dem Ludwig seine Ehefrau bewittumt hat. Ludwig verwies darauf, dass der Bach als fließendes Gewässer "durch die gereide" zur Gerechtigkeit seiner armen Leute zu Kanskirchen gehöre.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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