Werner der Trwßer (Tewßer [?]) v. Neuhausen und seine Frau Gutta, Tochter des Truchseß Reinhard von Höfingen, stiften um ihres Seelenheils willen den vorderen Altar in der Leutkirche zu Neuhausen, geweiht dem Hl. Lorenz, und begaben ihn mit einer Pfründe aus Gütern und Gülten im Neuhauser Bann (Güterinhaber und Gültgeber: Sigler, der von Haslach [?], Leininger von Wolfschlugen [Kr. Nürtingen], Konrad der Lange von Wolfschlugen, Strobel. Flurnamen: Schullenreute, Hagenwiese [?], Gaißerin, Steinurn [?], aus einer Gült aus Truchseß Reinhards Haus in Stuttgart (Gültgeber: Werner der Halbe) und aus einer Gült des Heinrich Senger zu Köngen. Die A. leihen die Güter Herrn Johans Reinbolt von der Schärr (Schörr [?], Priester, der an dem Altar das Frühmeßamt zu versehen hat. Das Recht der Belehnung sowie das Präsentationsrecht bleibt dem Stifter und seinen Erben vorbehalten. Die Pfründe soll jeweils an einen Priester verliehen werden, der noch keine andere Pfründe besitzt und seine religiösen Handlungen persönlich versieht. Werner Muhr [?], Kirchherr und Leutpriester zu Neuhausen, stiftet an die Pfründe seinen Widem-Garten zu Neuhausen beid er Kirche; hiervon hat der Kaplan einen Zins zu zahlen. Die Sr. bekunden ihr Einverständnis zu dieser Stiftung. (Begl. Abschrift von 1699 einer begl. Abschrift von 1663)