Königlich preußischer Obristleutnant Freiherr von Haxthausen-Carnitz zu Paderborn als Vormund der sechs hinterlassenen Kinder des weiland Majors Freiherr von Haxthausen zu Dedinghausen, gegen Kolon Richter-Kersting Nr. 17 zu Schlangen, wegen locati cond[itiones] (Pachtbedingungen)