Offenbar für eine Schuld (die anscheinend von Statthalter und Mannen der Lehnskammer Lüttich (Luick) auf 24022 Gulden festgelegt worden war und zu deren Durchsetzung sich Prinz Mauritz von Oranien verbürgt hatte) war die Appellantin 1604 und 1616 in eine Rente von 15 Malter Roggen und ein Gut namens Schockenward (Schockenwert; Kr. Rees ?) immittiert worden. Die Appellation richtet sich dagegen, daß diese Immission gegen Erstattung von 2508 Gulden plus Verzinsung seit der ersten Immission, gegen die die Einnahmen aus den immittierten Gütern aufgerechnet werden sollten, aufgehoben wurde. Es wurde Attentatsvorwurf wegen nach eingelegter Appellation ausgeführtem Urteil erhoben. Die Ladung war - nach Angaben der Appellantin, weil zunächst ihr Bediensteter, der die Ladung dem zustellenden Notar überbringen sollte, von streifenden Soldaten 3 Wochen festgehalten worden war und anschließend der Notar die Zustellung des Hochwassers wegen verschieben mußte - verspätet zugestellt worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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