Erpho von Gemmingen, Propst zu St. Guido in Speyer, genehmigt eine Abrede des Propstes Johann Hochberger zu Pforzheim mit dem Dekan und Kapitel der Stiftskirche daselbst, wonach die von dem Dekan für die Investitur zu entrichtenden 12 Goldgulden nicht an den Propst, sondern an den Fiskus des Stifts entrichtet werden sollen und der Propst nur wie für die Investitur eines jeden Canonikus und Vikars 1/2 Goldgulden zu bekommen habe

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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