Bertram von Nesselrode, Herr zu Ehrenstein, Ritter und Erbmarschall, trifft mit Beihilfe seines Verwandten Adolf Quadt zu Isengarten, "Verwahrers" zu Blankenberg, eine Einung zwischen Gerhard Grafen zu Sayn und Junker Johann Grafen zu Wied, Herrn zu Isenburg und Runkel. Es handelt sich um die Belehnung mit dem Schloss Braunsberg und eine Geldzahlung, welche beiden Forderungen Wied mit Zahlung von von 1200 fl. an Sayn ablösen soll; ferner um den Bann Selters-Maxsain, beiderseitige Herrschaftsrechte, Streitigkeiten der beiderseitigen Untertanen, die 2 Mühle zu Vielbach, den Zoll zu Hachenburg und Lehen der Ritterschaft im Saynischen, insbesondere des Johann Mant von Limbach.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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