Protestationsinstrument in Sachen Staffort gegen Weingarten, daß durch die von dem Amtmann zu Staffort seinen Amtsuntergebenen gestattete Erlegung von 23 fl. 7 ß. 6 d. für 3, von dem Keller zu Weingarten ihnen Pfandweise abgenommene Kühe, dem Markgrafen und den Staffortern an ihrer Markung, hoher Oberherrlichkeit, Gerichtsbarkeit, gemeinschaftlicher Beholzung-, Waid- und Eckerichberechtigung mit den von Weingarten nicht präjudizierlich sein solle