Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Henne von Heddesheim [an der Nahe] mit seinen Kindern und Gütern bis auf Widerruf in seinen besonderen Schirm genommen hat. Er versichert, ihn gleich eigenen Leuten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern Henne der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Für den Schirm soll Henne jährlich zu St. Laurentiustag [10.08.] 1 Gulden an den pfalzgräflichen Keller zu Stromberg reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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