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Es wird bekundet, dass Hugo Sturm (Hugk Sturme), Peter Baner genannt Göbel (Gobell) und Wilhelm Landeck Irrungen zwischen Georg (Jorgen) [von Hohengeroldseck], Sänger und Domherr des Stifts zu Straßburg, und dessen Bruder Diebold von Hohengeroldseck einerseits und Junker Georg von Ochsenstein wegen dessen Mutter Adelheid von Hohengeroldseck (+) andererseits mit Zustimmung beider Seiten vertraglich geschlichtet haben. Die Irrungen betreffen Wittum und Zugeld , die Adelheids Eltern Walter von Hohengeroldseck (+) und Else von Lichtenberg (+) ihr zu Lebzeit verschrieben hatten. Nach dem Vertrag sollen die Brüder Georg und Diebold von Hohengeroldseck dem Georg von Ochsenstein für alle Erbfälle jährlich zu Martini 130 Gulden, gelegt auf Reichshofen, Hochfelden und andere geroldseckische Dörfer diesseits des Rheins, im Wasgau und im Elsass, bezahlen. Bei Zinsversäumnis mag Georg die Unterpfande belangen, pfänden und wie Eigengut an sich ziehen, wogegen keine Rechtsmittel zugelassen sind. Die Gülte von 130 Gulden mag mit 2.000 Gulden, die Hälfte mit 1.000 Gulden unter näheren Bestimmungen abgelöst werden. Beide Parteien versichern die Einhaltung, kündigen zusammen mit den Teidigingsleuten ihre Siegel an und erhalten eine Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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