Die RKG-Appellation richtet sich gegen eine Ladung, mit der der Bottenbroicher Müller vom Kerpener Amtmann vorgeladen wurde, um sich gegen unrechtmäßiges Abholen von Mahlgut aus Kerpen zu verantworten. Damit habe der Appellat gegen die Mühlengerechtigkeit der zu Mödrath gelegenen Mühle des Klosters Bottenbroich verstossen; ebenso bei Abholen von Mahlgut aus Gürtzenich und Manheim. Die Appellanten sehen ihren Müller dazu im althergebrachten Recht und verweisen auf ihre Pachteinbuße, sollte die vom Appellaten durch einseitige Verordnungen zugunsten seines Müllers verfügte Einengung seines Tätigkeitsfeldes sich durchsetzen.
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Die RKG-Appellation richtet sich gegen eine Ladung, mit der der Bottenbroicher Müller vom Kerpener Amtmann vorgeladen wurde, um sich gegen unrechtmäßiges Abholen von Mahlgut aus Kerpen zu verantworten. Damit habe der Appellat gegen die Mühlengerechtigkeit der zu Mödrath gelegenen Mühle des Klosters Bottenbroich verstossen; ebenso bei Abholen von Mahlgut aus Gürtzenich und Manheim. Die Appellanten sehen ihren Müller dazu im althergebrachten Recht und verweisen auf ihre Pachteinbuße, sollte die vom Appellaten durch einseitige Verordnungen zugunsten seines Müllers verfügte Einengung seines Tätigkeitsfeldes sich durchsetzen.
AA 0627, 669 - B 1832/5596
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
(1260 - 1742)
Enthaeltvermerke: Kläger: Prior Albericus Pier und Konvent des Zisterzienserklosters Bottenbroich (Kr. Bergheim) und die Eingesessenen des Dorfes Mödrath (Grafschaft Kerpen-Lommersum), namentl. ihre Deputierten Peter Gürtzenich und Hendrich Manheim, (Bekl.: der Müller des Klosters Bottenbroich, Henrich Helmus, und die Mödrather Eingesessenen Peter Gürtzenich und Hendrich Manheim) Beklagter: Johann Friedrich Graf von Schaesberg, Kerpen und Lommersum (Lommersheim), Düsseldorf, bzw. sein Amtmann zu Kerpen (Kr. Bergheim), H. Monschau, Köln, et quoscumque, (Kl.: Amtmann zu Kerpen und gräfl. Müller ebenda, Wilhelm Esser) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Goy 1742 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann Prokuratoren (Bekl.): Lic. Weylach (1742) Prozeßart: Appellationis cum mandato attentatorum revocatorio, cassatorio, inhibitorio et restitutorio sine clausula Instanzen: 1. Amtmann der Grafschaft Kerpen-Lommersum extrajud. 1739 - 2. RKG ? - ? (1260 - 1742) Beweismittel: Der vom RKG am 23. Jan. 1741 erkannte Prozeß konnte wegen “Abgangs” der Vikariatssiegel nicht expediert und insinuiert werden (5 und 8). Krankheitsattest für Prior A. Pier, 1739 (34f.). Vertrag des Kapitels des Stifts Kerpen mit Äbtissin und Konvent St. Maria in Bottenbroich betr. die Mühle in Mödrath, 1260 (36). Beschreibung: 2,5 cm, 56 Bl., lose; Protokoll ohne Einträge, 21 unquadrangulierte Aktenstücke prod. zwischen 22. und 27. Aug. 1742. Lit. Hans Elmar Onnau, Bernd Päffgen und Gert Ressel, Die Zisterzienser in Bottenbroich und Blatzheim. Hrsg. von der Stadt Kerpen, Kerpen 1981, 81 S.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:39 MESZ
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
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