Ephoralarchiv Leer (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Objekt beim Datenpartner
D 81
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1797-1976
Enthält: Durch den Brand 1911 im Pfarrhaus in Bingum sind Verluste am Ephoralarchiv eingetreten. Verbrannt sind wohl auch die in anderen ostfriesischen Ephoralarchiven vorhandenen und teilweise schon 1766 angelegten Visitationsprotokollbücher für jede Kirchengemeinde der Inspektion (Ausnahmen: Die Spezialprotokollbücher für Bingum und Leer finden sich im Archiv des Auricher Generalsuperintendenten [= LkAH A 12d Nr. 866 und 870]). Aus diesem Grunde ist auch der Bestand an Akten aus der Zeit vor 1900 sehr gering. Die für alle vor 1920 gegründeten Kirchengemeinden vorhandenen Spezialakten umfassen zudem im wesentlichen nur Visitationen und Rechnungssachen.
Geschichte des Bestandsbildners: Am 25. Mai 1744 starb mit Carl Edzard der letzte ostfriesische Fürst aus dem Hause Cirksena. König Friedrich II. von Preußen machte daraufhin sein in der Emder Konvention geregeltes Nachfolgerecht geltend und übernahm Ostfriesland als preußische Provinz. Die am 31. Juli 1744 zwischen den ostfriesischen Landständen und ihrem neuen Landesherrn zustande gekommene Übereinkunft legte fest, dass die bestehenden Landesverträge weiterhin Bestand haben sollten. Somit waren auch die kirchlichen Verhältnisse in Ostfriesland geregelt und die bestehenden Ordnungen und Gewohnheiten anerkannt. Die weitgehende Autonomie der Kirchengemeinden wurde ebenfalls belassen.
Das landesherrliche Kirchenregiment wurde ab diesem Zeitpunkt v. a. durch das seit 1643 in Aurich bestehende lutherische Konsistorium ausgeübt, welches dadurch schrittweise eine stärkere Bedeutung erlangte als in vorpreußischer Zeit. Das Konsistorium hatte allerdings nur geringe Kompetenzen, v. a. weil ihm die reformierten Kirchengemeinden - und ihnen folgend - die lutherischen Gemeinden alle weitergehenden Aufsichtsrechte bestritten. So konnte auch auf lutherischer Seite der dafür zuständige Generalsuperintendent in Sachen Visitation, Aufsicht und Leitung über die lutherischen Kirchengemeinden kaum Erfolge aufweisen.
Am 9. April 1766 wurde daher für die lutherischen und reformierten Kirchengemeinden Ostfrieslands und des Harlingerland eine Inspektionsordnung erlassen, die sich schon in den alten preußischen Landesteilen als Ausführungsinstrument landesherrlichen Kirchenregiments bewährt hatte. Während auf reformierter Seite der amtierende Coetuspraeses zum Oberinspektor und Mitglied des Auricher Konsistoriums ernannt wurde, war und blieb auf lutherischer Seite der Generalsuperintendent Oberinspektor. Nach dem ersten Kapitel der Inspektionsordnung sind die lutherischen Kirchengemeinden Ostfrieslands und Harlingerlands in acht Inspektionen oder Aufsichtsbezirke eingeteilt worden. Geleitet wurde jede Inspektion von einem zum Inspektor ernannten Pastor aus dem jeweiligen Inspektionsgebiet, der nach 1806 Superintendent genannt wurde.
Gründung und Umfang des Kirchenkreises Leer bzw. seiner Vorläufer
Die zuerst 5., später 6. lutherische Inspektion, die Vorläuferin des Kirchenkreises Leer, entstand 1766 aus den Kirchengemeinden Bingum, Hesel, Holtland, Holtgaste, Logabirum, Nortmoor, Petkum, Pogum, Steenfelde und Völlen. Erster Inspektor wurde mit Theodorus Jütting ein Pastor aus Leer. 1819 umfasste ein verkleinerter 6. Aufsichtsbezirk noch die Gemeinden Hesel, Holtland, Leer, Logabirum, Nortmoor, Petkum, Steenfelde und Völlen. Verkleinert, weil nach 1806 - unter holländischer oder französischer Herrschaft - die Kirchengemeinden Bingum, Holtgaste und Pogum von diesem abgetrennt worden sind. Mit Bingum als Sitz des Superindentenden bildeten die drei Gemeinden eine 7. lutherische Inspektion. 1859 erfolgte die Zusammenlegung der 6. und 7. Inspektion. Bingum wurde zunächst Amtssitz, ab 1917 amtierte der Superintendent dieser 6. lutherischen Inspektion (seit 1924 Kirchenkreis Leer) dann dauerhaft in Leer.
Nachdem Petkum 1868 in die 2. Inspektion Emden verlegt worden war, wurden bis 1989 auf dem Gebiet der Inspektion bzw. des Kirchenkreises Leer die Kirchengemeinden Firrel (1899), Loga (1890; heute Loga/Frieden), Völlenerkönigsfehn (1905), Stiekelkamperfehn (1912), Weener (1955), Flachsmeer (1966), Bunde (1969) und Loga/Petrus (1989) gegründet. 1958 wurde zudem die Kirchengemeinde Leer in die drei selbständigen Kirchengemeinden Heisfelde, Leer/Christus und Leer/Luther geteilt. Weiterhin gingen Anfang 1974 im Zuge der Neugliederung der Kirchenkreise im Sprengel Ostfriesland noch die Kirchengemeinden Hatshausen, Jherings-Boekzetelerfehn und Warsingsfehn zum Kirchenkreis Leer über, während die Kirchengemeinden Flachsmeer, Steenfelde, Völlen und Völlenerkönigsfehn später im Jahr in den Kirchenkreis Rhauderfehn abgegeben worden sind.
In dieser Zusammensetzung bestand der Kirchkreis Leer bis zum 31. Dezember 2012. Zum 1. Januar 2013 wurde er mit dem Kirchenkreis Emden zum Ev.-luth. Kirchenkreis Emden-Leer mit Sitz in Leer vereinigt.
Bestandsgeschichte: Das zuletzt im Archivraum der Luther-Kirchengemeinde verwahrte Ephoralarchiv Leer ist 1980 von Diakon Roshop geordnet und in einem Findbuch verzeichnet worden.
Aus Platzmangel wurde es im im Juli 2012 im Landeskirchlichen Archiv Hannover deponiert.
Danach ist das von Roshop erstellte Findbuch einschließlich der 2012 aus neuerem Archivgut gebildeten Nachträge in die EDV-Version umgesetzt worden. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Auf eventuelle Besonderheiten wird an entsprechender Stelle hingewiesen.
Geschichte des Bestandsbildners: Am 25. Mai 1744 starb mit Carl Edzard der letzte ostfriesische Fürst aus dem Hause Cirksena. König Friedrich II. von Preußen machte daraufhin sein in der Emder Konvention geregeltes Nachfolgerecht geltend und übernahm Ostfriesland als preußische Provinz. Die am 31. Juli 1744 zwischen den ostfriesischen Landständen und ihrem neuen Landesherrn zustande gekommene Übereinkunft legte fest, dass die bestehenden Landesverträge weiterhin Bestand haben sollten. Somit waren auch die kirchlichen Verhältnisse in Ostfriesland geregelt und die bestehenden Ordnungen und Gewohnheiten anerkannt. Die weitgehende Autonomie der Kirchengemeinden wurde ebenfalls belassen.
Das landesherrliche Kirchenregiment wurde ab diesem Zeitpunkt v. a. durch das seit 1643 in Aurich bestehende lutherische Konsistorium ausgeübt, welches dadurch schrittweise eine stärkere Bedeutung erlangte als in vorpreußischer Zeit. Das Konsistorium hatte allerdings nur geringe Kompetenzen, v. a. weil ihm die reformierten Kirchengemeinden - und ihnen folgend - die lutherischen Gemeinden alle weitergehenden Aufsichtsrechte bestritten. So konnte auch auf lutherischer Seite der dafür zuständige Generalsuperintendent in Sachen Visitation, Aufsicht und Leitung über die lutherischen Kirchengemeinden kaum Erfolge aufweisen.
Am 9. April 1766 wurde daher für die lutherischen und reformierten Kirchengemeinden Ostfrieslands und des Harlingerland eine Inspektionsordnung erlassen, die sich schon in den alten preußischen Landesteilen als Ausführungsinstrument landesherrlichen Kirchenregiments bewährt hatte. Während auf reformierter Seite der amtierende Coetuspraeses zum Oberinspektor und Mitglied des Auricher Konsistoriums ernannt wurde, war und blieb auf lutherischer Seite der Generalsuperintendent Oberinspektor. Nach dem ersten Kapitel der Inspektionsordnung sind die lutherischen Kirchengemeinden Ostfrieslands und Harlingerlands in acht Inspektionen oder Aufsichtsbezirke eingeteilt worden. Geleitet wurde jede Inspektion von einem zum Inspektor ernannten Pastor aus dem jeweiligen Inspektionsgebiet, der nach 1806 Superintendent genannt wurde.
Gründung und Umfang des Kirchenkreises Leer bzw. seiner Vorläufer
Die zuerst 5., später 6. lutherische Inspektion, die Vorläuferin des Kirchenkreises Leer, entstand 1766 aus den Kirchengemeinden Bingum, Hesel, Holtland, Holtgaste, Logabirum, Nortmoor, Petkum, Pogum, Steenfelde und Völlen. Erster Inspektor wurde mit Theodorus Jütting ein Pastor aus Leer. 1819 umfasste ein verkleinerter 6. Aufsichtsbezirk noch die Gemeinden Hesel, Holtland, Leer, Logabirum, Nortmoor, Petkum, Steenfelde und Völlen. Verkleinert, weil nach 1806 - unter holländischer oder französischer Herrschaft - die Kirchengemeinden Bingum, Holtgaste und Pogum von diesem abgetrennt worden sind. Mit Bingum als Sitz des Superindentenden bildeten die drei Gemeinden eine 7. lutherische Inspektion. 1859 erfolgte die Zusammenlegung der 6. und 7. Inspektion. Bingum wurde zunächst Amtssitz, ab 1917 amtierte der Superintendent dieser 6. lutherischen Inspektion (seit 1924 Kirchenkreis Leer) dann dauerhaft in Leer.
Nachdem Petkum 1868 in die 2. Inspektion Emden verlegt worden war, wurden bis 1989 auf dem Gebiet der Inspektion bzw. des Kirchenkreises Leer die Kirchengemeinden Firrel (1899), Loga (1890; heute Loga/Frieden), Völlenerkönigsfehn (1905), Stiekelkamperfehn (1912), Weener (1955), Flachsmeer (1966), Bunde (1969) und Loga/Petrus (1989) gegründet. 1958 wurde zudem die Kirchengemeinde Leer in die drei selbständigen Kirchengemeinden Heisfelde, Leer/Christus und Leer/Luther geteilt. Weiterhin gingen Anfang 1974 im Zuge der Neugliederung der Kirchenkreise im Sprengel Ostfriesland noch die Kirchengemeinden Hatshausen, Jherings-Boekzetelerfehn und Warsingsfehn zum Kirchenkreis Leer über, während die Kirchengemeinden Flachsmeer, Steenfelde, Völlen und Völlenerkönigsfehn später im Jahr in den Kirchenkreis Rhauderfehn abgegeben worden sind.
In dieser Zusammensetzung bestand der Kirchkreis Leer bis zum 31. Dezember 2012. Zum 1. Januar 2013 wurde er mit dem Kirchenkreis Emden zum Ev.-luth. Kirchenkreis Emden-Leer mit Sitz in Leer vereinigt.
Bestandsgeschichte: Das zuletzt im Archivraum der Luther-Kirchengemeinde verwahrte Ephoralarchiv Leer ist 1980 von Diakon Roshop geordnet und in einem Findbuch verzeichnet worden.
Aus Platzmangel wurde es im im Juli 2012 im Landeskirchlichen Archiv Hannover deponiert.
Danach ist das von Roshop erstellte Findbuch einschließlich der 2012 aus neuerem Archivgut gebildeten Nachträge in die EDV-Version umgesetzt worden. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Auf eventuelle Besonderheiten wird an entsprechender Stelle hingewiesen.
13 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.04.2025, 13:47 MESZ
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