Differenzen zwischen Kurmainz und der Stadt Erfurt insbesondere wegen der jährlichen Vierherrenwahl, welche der Rat daselbst wider die Rezesse von 1650 und 1655 vorgenommen hat, und wegen des Kirchengebets in den lutherischen Kirchen, auch die Restitution der beiden suspendierten Ratsmitglieder Hallenhorst und Kniphoff, Einziehung der diktierten Strafen von denen, welche den vorigen Restitutions-, Exekutions- und bürgerlichen Kompositionsrezessen zuwider gehandelt haben (Bd. 3)

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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