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Gesetz über die Abführung von Geldmitteln der "Zentralbüro für Mineralöl GmbH" in Hamburg aus der Bewirtschaftung von Treibstoffen vom 10. Aug. 1949, GVBl. 1949, S. 249 (ECO-Gesetz Nr. 141)
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Gesetz über die Abführung von Geldmitteln der "Zentralbüro für Mineralöl GmbH" in Hamburg aus der Bewirtschaftung von Treibstoffen vom 10. Aug. 1949, GVBl. 1949, S. 249 (ECO-Gesetz Nr. 141)
BArch Z 3 Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
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1949
Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, 1947-1949