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Berndt Eschman wegen Diebstählen der Stadt nach Urfehde verwiesen
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Enthält: Berndt Eschman auf der Laer vor St. Mauritz hat durch den Krieg alles verloren, er klagt, dass er seinen Kindern Kohlstrüncke habe braten und zu essen geben müssen. Er ist dann Soldat geworden und in schlechte Gesellschaft geraten. Mit den Reitern Franz Berends aus Drensteinfurt, Hans Sörgen aus Schlesien und Johan Westendorf gen. Spanier hat er Vieh und Korn gestohlen. Er bekennt in- und außerhalb der Tortur, die erst nach Feststellung von Indizien angewandt wird und zwar im Niessing-Turm. Als Zeugen werden vernommen 1. Dirich Hemmels zu St. Mauritz; 2. Henrich Krawinkel aus Telgte; 3. Herman Lütke-Mollenbeck im Kspl. Wolbeck; 4. dessen Knecht Johan Drüge, letzterer durch den Gografen Bernard Langen in Telgte. Die Frau des Angeklagten, Katharina Klüppels, die in Albachten sich aufhält, bittet um seine Entlassung. Durch Urteil vom 16.3.1643 wird er aus der Haft entlassen und der Stadt verwiesen, nachdem er Urfehde geschworen hat. Erwähnt werden Johan Sander; Gerhard Greven; Christian Lohman; Berndt Natarp auf der Laer; Gerard und Franz Moderson; Berndt Storm; Grüter Dietrich Heerde; Johan Tütman; Schmied Franz Urwerker; Jakob Gerdes; Wilm Natarff; Johan Storckenberg.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.