Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters zu Sankt Mariacron zu Oppenheim für ihre Mitschwester Bärbel von Meckenheim sowie den Reuerinnen auf Sankt Andreasberg zu Worms für ihre Mitschwestern Margarethe und Katharina einer- sowie Philipp von Meckenheim andererseits wegen einer Erbschaft Folgendes: Es soll bei der zu Dirmstein geschehenen Teilung bleiben und beide Seiten sollen anteilig die Schulden bezahlen. Sie sollen Philipps Teil am Haus zu Dirmstein bezahlen, wie angeordnet. Die Klöster sollen auf das väterliche und mütterliche Erbe brieflich verzichten. Bevollmächtigter der Reuerinnen war Meister Hans Epfenbach, Doktor und Prediger zu Worms; für die Frauen von Mariacron agierte ihr Schaffner Wilhelm Zoller.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters zu Sankt Mariacron zu Oppenheim für ihre Mitschwester Bärbel von Meckenheim sowie den Reuerinnen auf Sankt Andreasberg zu Worms für ihre Mitschwestern Margarethe und Katharina einer- sowie Philipp von Meckenheim andererseits wegen einer Erbschaft Folgendes: Es soll bei der zu Dirmstein geschehenen Teilung bleiben und beide Seiten sollen anteilig die Schulden bezahlen. Sie sollen Philipps Teil am Haus zu Dirmstein bezahlen, wie angeordnet. Die Klöster sollen auf das väterliche und mütterliche Erbe brieflich verzichten. Bevollmächtigter der Reuerinnen war Meister Hans Epfenbach, Doktor und Prediger zu Worms; für die Frauen von Mariacron agierte ihr Schaffner Wilhelm Zoller.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 305
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1487 November 30 (uff sand Andres tag)
fol. 400v-401v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Kopfregest: "Entscheid zuschen eptissin priorin und convent der closter zu sant Mariencron zu Oppenheym und den Ruwern uff sant Endris berg zu Worms eins und Philips von Meckenheim andersteils".
Epfenbach, Hans; Dr., Prediger zu Worms, erw. 1487
Meckenheim, Bärbel von; Klosterfrau zu Mariacron, erw. 1487
Meckenheim, Katharina von; Reuerin zu Andreasberg, erw. 1487
Meckenheim, Margarethe; Reuerin zu Andreasberg, erw. 1487
Meckenheim, Philipp von; erw. 1487, 1505 tot
Zoller, Wilhelm; Schaffner für Mariacron, erw. 1487
Dirmstein DÜW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:12 MESZ
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