Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters zu Sankt Mariacron zu Oppenheim für ihre Mitschwester Bärbel von Meckenheim sowie den Reuerinnen auf Sankt Andreasberg zu Worms für ihre Mitschwestern Margarethe und Katharina einer- sowie Philipp von Meckenheim andererseits wegen einer Erbschaft Folgendes: Es soll bei der zu Dirmstein geschehenen Teilung bleiben und beide Seiten sollen anteilig die Schulden bezahlen. Sie sollen Philipps Teil am Haus zu Dirmstein bezahlen, wie angeordnet. Die Klöster sollen auf das väterliche und mütterliche Erbe brieflich verzichten. Bevollmächtigter der Reuerinnen war Meister Hans Epfenbach, Doktor und Prediger zu Worms; für die Frauen von Mariacron agierte ihr Schaffner Wilhelm Zoller.