Herzog Erich IV. zu Sachsen-Lauenburg verpflichtet sich, einen den Lüneburger Kaufleuten bei der Einnahme von Mölln erwachsenen Schaden von 1700 Mark Pfennigen innerhalb von 3 Jahren nach dem 2.2.1410 aus der Einnahme seines Salzzolles zu erstatten. Abschrift von Johann Heinrich Büttner

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