Dekan und Kapitel des Stifts [Ellwangen] entleihen von Elisabetha Keckin [zu Schwäbisch Hall] 5000 rheinische Gulden gegen einen jährlich um den 3. Juni (Sant Erasmus) dort zu entrichtenden Zins von 25 rheinische Gulden. Die Kündigungsfrist bei Wiederlösung beträgt ein Vierteljahr.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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