Streit um die landesfürstliche Obrigkeit in Breisig. Die Äbtissin, die angibt, von jeher die Landesherrschaft in Breisig allein zu besitzen und durch Amtleute, Schultheißen und ein Schöffengericht ausüben zu lassen, sieht ihre Rechte durch den Herzog von Jülich verletzt, da dieser einen Peter König (Konning) aus Breisig hatte verhaften, nach Münstereifel bringen und dort vor Gericht stellen lassen. Der Herzog beruft sich darauf, daß Breisig eine „Praefectura Romani Imperii“ oder Erbvogtei des Römischen Reiches sei, die er wie seine Vorfahren vom Pfalzgrafen als Afterlehen bekommen habe. Das RKG hob 1595 das Mandat auf.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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