Streit um die landesfürstliche Obrigkeit in Breisig. Die Äbtissin, die angibt, von jeher die Landesherrschaft in Breisig allein zu besitzen und durch Amtleute, Schultheißen und ein Schöffengericht ausüben zu lassen, sieht ihre Rechte durch den Herzog von Jülich verletzt, da dieser einen Peter König (Konning) aus Breisig hatte verhaften, nach Münstereifel bringen und dort vor Gericht stellen lassen. Der Herzog beruft sich darauf, daß Breisig eine „Praefectura Romani Imperii“ oder Erbvogtei des Römischen Reiches sei, die er wie seine Vorfahren vom Pfalzgrafen als Afterlehen bekommen habe. Das RKG hob 1595 das Mandat auf.
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Streit um die landesfürstliche Obrigkeit in Breisig. Die Äbtissin, die angibt, von jeher die Landesherrschaft in Breisig allein zu besitzen und durch Amtleute, Schultheißen und ein Schöffengericht ausüben zu lassen, sieht ihre Rechte durch den Herzog von Jülich verletzt, da dieser einen Peter König (Konning) aus Breisig hatte verhaften, nach Münstereifel bringen und dort vor Gericht stellen lassen. Der Herzog beruft sich darauf, daß Breisig eine „Praefectura Romani Imperii“ oder Erbvogtei des Römischen Reiches sei, die er wie seine Vorfahren vom Pfalzgrafen als Afterlehen bekommen habe. Das RKG hob 1595 das Mandat auf.
AA 0627, 1614 - E 598/1919
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1588 - 1642 (898 - 1594)
Enthaeltvermerke: Kläger: Elisabeth geb. Gräfin von Manderscheid-Blankenheim, Äbtissin von Essen Beklagter: Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg und seine Beamten: sein Marschall und Amtmann zu Münstereifel Bertram von Nesselrode, sein Kanzler N. von Orsbeck, Engelbrecht von Orsbeck, Amtmann zu Sinzig, Huprecht Sturm, Vogt zu Breisig Prokuratoren (Kl.): Lic. Philipp Seiblin 1589 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Vomelius (Stapert) 1589 Prozeßart: Mandati der pfandung Peter Königs Verstrickung betreffend Instanzen: RKG 1588 - 1642 (898 - 1594) Beweismittel: Bestätigung eines Vergleichs zwischen dem Kapitel von St. Florin in Koblenz und dem Kapitel von Essen über das Eigentum an Breisig 26. Juli 1311 (Q 7; REK 4 S. 136 Nr. 644). Schreiben des Erzbischofs von Trier an Herzog Wilhelm, Breisig betreffend, 1584/85 (Q 13, 14). Goldbulle Karls IV. von 1357 für seine Verwandte, die Äbtissin Katharina von der Mark, mit Bestätigung aller Essener Privilegien wie Q 74 in RKG 1602 (E 587/1906), (Q 17). Privileg König Wenzels für die Äbtissin von Essen, Breisig betreffend, 1379 (Q 18). Privileg Rudolfs von Habsburg für Essen 1273 (Q 19). Zahlreiche Schriftstücke, z. T. in Auszügen, die beweisen sollen, daß die Äbtissinjederzeit die landesfürstliche Obrigkeit in Breisig allein hatte (Q 20 - 34): u. a. über Brandschäden, die der Herzog von Jülich, Kleve und Berg im Ländchen Breisig verursachte (Q 20f.); über das Schultheißenamt; Urkunde der Äbtissin Berta (von Arnsberg) 1258; Urkunde des Schultheißen Arnold 1273; andere Urkunden 1301, 1308, 1309 (Q 22); Ordnung der Huldigung zu Breisig 1521 (Q 23); Erneuerung des Bürgerrechts der Gemeinde Breisig zu Andernach 1363 (Q 27). Beschreibung: 5 cm, 158 Bl., lose; Q 1 - 35, Q 2 fehlt, 1 Beilage.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:49 MESZ