Richtlinie des Rates betr. die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik zu Unrecht gezahlten Beiträgen sowie von Abschöpfungen und Zöllen (Vollstreckung).- Umsetzung in deutsches Recht: Bd. 6-8

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