Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Behörden und Einrichtungen: Oberbergamt (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Landesbehörden, Gerichte und Einrichtungen mit Zuständigkeit für das Land Hessen >> Behörden und Einrichtungen
Enthält: Überwiegend Unterlagen über die Vermessung und Überwachung einzelner Bergwerksbetriebe (Grubenhandbücher, Berechnungshefte, Triangulation). Infolge der Vorschriften zur Wahrung des Betriebsgeheimnisses haben die Akten und Karten den Charakter von Zwischenarchivgut.
Bestandsgeschichte: Seit 1988, zuletzt 1998, hat das Oberbergamt in insgesamt 10 Ablieferungen seine historisch und rechtlich wertvollen Unterlagen an das Hessische Hauptstaatsarchiv abgegeben. Heute umfaßt der vollständig erschlossene Bestand 54,5 lfm. Die Verzeichnung dieses umfangreichen Materials erfolgte in mehreren aufeinanderfolgenden Abschnitten. Zunächst begann Archivrat Dr. Bernhard Post in Zusammenarbeit mit den Inspektoranwärtern Heinrich Stauder und Elmar Kerner mit der Verzeichnung, die dann 1997/98 von Archivrat Dr. Johann Zilien überarbeitet und inhaltlich gestrafft wurde. Im weiteren Verlauf der Erschließung verzeichnete Dr. Johann Zilien weitere umfangreiche Unterlagen zu den Gewinnungsbetrieben, überwiegend Grubenhandbücher, Berechnungshefte und Triangulationen. Die letzte Aktenablieferung des inzwischen aufgelösten Oberbergamtes von 1998, vorwiegend Sachakten, hat schließlich Diplomarchivarin Christiane Matiasch zwischen November 1998 und Februar 1999 erschlossen. Abschließend hat Frau Matiasch den gesamten Bestand noch einmal überarbeitet, indem sie einzelne Bestandteile der Verzeichnung und Klassifikation aufeinander abgestimmt hat.
Geschichte des Bestandsbildners: Die von General Eisenhower erlassene Proklamation Nr. 2 verkündete am 19. Sept. 1945 die Gründung des Landes Groß-Hessen. Im folgenden Jahr in 'Land Hessen' umbenannt, umfasste es die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden (mit Ausnahme des zur französischen Zone gehörigen Teils) sowie den ehemaligen Volksstaat Hessen-Darmstadt, jedoch ohne Rheinhessen, das der französischen Besatzungszone zugeschlagen wurde.
Aus dieser politischen Neuordnung resultierte eine Reorganisation der Bergverwaltung, da sich nun die staatlichen Verwaltungsgrenzen mit den Oberbergamtsbezirken Clausthal-Zellerfeld und Bonn überschnitten. Zum Land Hessen gehörten das Bergamt in Kassel, das vormals dem Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld unterstellt war und in dessen Amtsbezirk wichtige Braunkohlenbetriebe sowie der Kalibergbau an der Werra lagen, die Bergämter Dillenburg und Weilburg, die zuvor dem Oberbergamt in Bonn unterstanden und zu deren Bezirk der gesamte Eisenbergbau des Lahn-Dill-Gebietes zählte, wie auch das Bergamt in Darmstadt.
In Ermangelung einer landeseigenen Oberbergbehörde vereinigte man anfänglich sowohl Zentral- als auch Mittelinstanz beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr. Dort wurde am 13. Okt. 1945 eine Abteilung 'Bergbau' eingerichtet, der Berghauptmann Matthias Lonsdorfer vorstand. Am 10. Jan. 1946 vollzog die Hessische Landesregierung schließlich die formelle administrative Abtrennung von den Oberbergämtern Clausthal-Zellerfeld und Bonn, indem sie per Verordnung verfügte, dass deren Aufgaben in Hessen einheitlich vom Wirtschaftsministerium wahrgenommen werden sollten.
Die Erledigung laufender Verwaltungsgeschäfte der Mittelinstanz im Ministerium sollte nur vorübergehend sein. Der rasche Zuwachs von bergbehördlichen Aufgaben in der unmittelbaren Nachkriegszeit sowie die berggesetzlich vorgeschriebene Dreigliedrigkeit des Verwaltungsaufbaus forcierten seit dem Frühjahr 1946 die Überlegungen zur Errichtung einer separaten hessischen Oberbergverwaltung. Nach einer rund dreijährigen Planungsphase stimmte das Kabinett schließlich am 18. Mai 1949 dem Antrag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu, als Mittelbehörde der Bergbauverwaltung das 'Hessische Oberbergamt' mit Sitz in Wiesbaden einzurichten. Nach Erlass der 'Verordnung über die Errichtung eines Hessischen Oberbergamtes' am 25. Juni 1949 nahm diese selbständige Landesmittelbehörde, der die regionalen Bergämter nachgeordnet waren, am 1. Aug. 1949 unter der Leitung von Berghauptmann Fritz Graf ihre Arbeit auf.
Die Abteilung 'Bergbau' im Wirtschaftsministerium als oberste Verwaltungsstufe beschränkte sich fortan auf ihre ministeriellen Aufgaben, wie beispielsweise den Kontakt zur Militärregierung, Rekurs- und Beschwerdeangelegenheiten oder Subventionen. Rund 40 Jahre ressortierte die Bergverwaltung beim hessischen Wirtschaftsministerium, in dessen organisatorischem Gefüge selbst die Bergbauzuständigkeit häufiger wechselte. Im Zuge einer Neuorientierung in der Energie- und Umweltpolitik wurde dem neuen Ministerium für Umwelt und Energie im Dezember 1985 die Bergbauhoheit zugesprochen. Das Oberbergamt blieb für die folgenden 12 Jahre dem Umweltministerium nachgeordnet, ehe diese bergbehördliche Mittelinstanz durch das 'Gesetz zur Neuorganisation der hessischen Umweltverwaltung' zum 1. Okt. 1997 aufgelöst und als Dezernat 45 'Bergaufsicht' in die Abteilung 'Staatliches Umweltamt Wiesbaden' des Regierungspräsidiums Darmstadt integriert wurde.
Zu den Schwerpunkten der rund 150 Zuständigkeiten des Hessischen Oberbergamtes zählten
· die Verordnungsgebung und Erlass von Verwaltungsvorschriften nach den berggesetzlichen Bestimmungen,
· die Regelung, Kontrolle und Koordinierung der Bergaufsicht unter Tage, in Tagebauen und Tagesanlagen,
· das Markscheidewesen,
· die Bergwirtschaft,
· das Berechtsamswesen,
· Feldes- und Förderabgaben, Wartegelder und Förderzins,
· Umweltverträglichkeitsprüfungen,
· Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen im Bergaufsichtsbereich, Genehmigungen von Dampfkesseln, Strahlenschutzeinrichtungen und Seilfahrtanlagen,
· das Sprengwesen,
· die Ausbildung, insbesondere für Berg- und Bergvermessungsreferendare, Bergbaubeflissene, Markscheiderbeflissene und betriebliche Aufsichtspersonen,
· die Fach- und Dienstaufsicht über die Bergämter,
· zentrale Aufgaben, wie Personal- und Haushaltswesen, für das Oberbergamt und die Bergämter,
· sozialpolitische Aufgaben im Bergbau,
· Sachverständigentätigkeiten,
· die Vertretung des Landes Hessen im Rahmen der der Bergbehörde übertragenen Befugnisse, insbesondere vor den Verwaltungsgerichten,
· zahlreiche Mitwirkungstätigkeiten, z.B. bei der Landesplanung und bei Planfeststellungen sowie in überregionalen Gremien.
Zur Wahrnehmung seiner zahlreichen Zuständigkeiten war das Oberbergamt, das während seines gesamten Bestehens in einer Villa in der Wiesbadener Paulinenstraße 5 untergebracht war, zunächst in fünf, nach dem letzten Organisationsplan von 1995 dann schließlich in acht Referate bzw. Dezernate untergliedert, denen als Behördenleiter der Berghauptmann vorstand. Folgende Berghauptleute leiteten zwischen 1949 und 1997 das Hessische Oberbergamt:
· Fritz Graf (geb. 19. Febr. 1903, gest. 17. Juli 1981) von1949 bis 1965.
· Ernst-Joachim Einecke (geb. 10. April 1926) von 1965 bis 1990.
· Dr. Helmut Schade (geb. 27. Mai 1932) von 1990 bis 1997.
Findmittel: Findbuch von Johann Zilien, 2001
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Bearbeiter: Johann Zilien, 2001
54,25 lfm
Bestand
Literatur: Festschrift zur Feierstunde - 200 Jahre vereinigtes Bergamt Clausthal - 120 Jahre Oberbergamt Clausthal - 434 Jahre Bergamt in Clausthal am 14. Oktober 1988 beim Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld 1988
Literatur: Hessisches Oberbergamt (Hg.), Bergbehörden und Bergbau in Hessen, München 1995.
Literatur: Carl Köbrich: Die Entwicklung der Bergbehörden in Hessen [-Darmstadt], in: Die Fundgrube 1, 1927, Nr. 4
Literatur: Reichs-, Staat s- und Kommunal-Handbuch... Bearb. u. hrsg. v. Karl Leber, 18. Aufl. Wiesbaden 1927, S. 389-391
Literatur: Rolf Georg, Rainer Haus und Karsten Porezag, Eisenerzbergbau in Hessen. Historische Fotodokumente mit Erläuterungen 1870-1983. Wetzlar 1985.
Literatur: Bergbehörden und Bergbau in Hessen. Red.: Hessisches Oberbergamt, Wiesbaden. Red.-Leitung: Ernst-Joachim Einecke. München 1995. (Internationale Industrie-Bibliothek, Bd. 139).
Literatur: Die Bundesrepublik Deuts chland. Staatshandbuch. Land Hessen. Ausgabe 1994, S. 121
Literatur: Bericht über das Bergwesen im Lande Hessen. Jährlich hg. vom Hessischen Oberbergamt.
Literatur: Arlt: Ein Jahrhundert Preußischer Bergverwaltung in den Rheinlanden. Festschrift aus Anlaß des hundertjährigen Bestehens des Oberbergamts zu Bonn. In: Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen im preussischen Staate 69, 1921, S. 1-149
Literatur: 150 Jahre Oberbergamt in Bonn [Bonn 1966]
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.