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Friedrich, Erbmarschall und Kurfürst, und Johannes, Gebrüder, Herzöge zu Sachsen, leihen den Söhnen des Hane von Weißbach (Weyssenbach, Wissenbach...
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Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1451 - 1500
1486 Dezember 24
Ausfertigung, Pergament (34,3 x 44,4 cm) mit ursprünglich anhängendem Siegel (abgefallen, einzelnes Bruchstück liegt separat bei)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Leipzig (Liptzck), am Sontag nach Sanct Thomas tag des heylgen Czweflfboten
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedrich, Erbmarschall und Kurfürst, und Johannes, Gebrüder, Herzöge zu Sachsen, leihen den Söhnen des Hane von Weißbach (Weyssenbach, Wissenbach), Reynholt, Dompropst zu Zeitz (Czeytz), Domherren zu Naumburg (Numburg), Lobau (Lobaws) und Bautzen (Budissin), Hans, Herman, Hane und Wolffe, die Herrschaft Altenberga (Aldenberg), (zuerst wie Nr. 1366; Abweichungen: Franckendorf, Wießacker, Grywitz, Schoptz, Glyne, Grewde, Gyttern, Scharwey, Rotennschell, Walter, Glöben, Dießberg, Lauterer, Jagt, Lupold von Rewdenitz, dann): dazu die nachfolgenden Zinsen und Güter in der Pflege Altenburg (Aldenburg) gelegen, den Hof und das Vorwerk Weißbach (Weyssenbach) mit Erbgerichten in Dorf und Flur daselbst, Obergericht im Dorf und Zäunen daselbst und nicht weiter, mit Zinsen, Dämmen, Teichen, Teichstätten, Kirchlehen, Wassern, Hölzern, Büschen, Wäldern, Wannen, Weiden und anderen Gerechtigkeiten, das Dorf Nöhtnitz (Nethenitz) mit seinen Flur- und Obergerichten im Dorf und Kretschmar, das Dorf Heiersdorf (Heynerßdorff) mit Obergerichten und Blutrunste, Schläge, Wunden, Braun- und Blaumal im Dorf, soferne die Zäune wenden, mit Erbgerichten im Dorf und Flur, Zinsen, Renten, Nutzen und Aufhebungen, Tauhawsen, das Dorf, mit Gerichten über Hals und Hand in Dorf und Feld, Fulnershayn, das Vorwerk und Dorf, mit Obergerichten in Dorf und Kretschmar und Erbgerichten daselbst mit Freiheiten und Renten, Zinsen und Nutzungen und anderen Zugehörungen, dazu etliche Zinsen zu Brandrübel (Brand Triebel), Drogen (Dragan), Trebula (Trebelaw), Illsitz (Ilsitz), Mohlis (Malitzsch), Gimmel (Gymmele) , Greyschaw, Prehna (Prene), Boraw, Greytzig, Stenzdorff, Naundorf (Nauwendorf), (Groß- oder Klein-) Stöbnitz (Stobenitz), Goldschau (Goltzschaw), Nörditz (Norditsch) und Waldsachsen (Waldsachssen), alle in den Pflegen Altenburg, Ronneburg (Ronnenberg) und Crimmitschau (Krimmtschaw) gelegen, wie es Kurfürst Ernst selig und Herzog Albrecht selig früher verliehen hatten. Mit in der Leihung werden aufgenommen die Brüder Woff, Otto und Hans von Weißbach, ihre Vettern, die nach Aussterben der anderen zum Lehen kommen sollen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Weyssenbach vnd altenperger Lenprif des clote meldet Samstagk nach tome des heymmigen zwelffpotens Anno ...." "Lehen Brieve"
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Die Brüder Heinrich und Gotze vom Ende, Ritter, Doktor Johannes Schrenk und andere.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kurfürst Friedrich von Sachsen Siegelankündigung: "mit vns(er)m hertzog(e)n Friderichs fur vnns bede hirangehangenem Insigell wissentlich besigelt"
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1440
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.