Dr. iur. Wilhelm Heinrich Mylander, Ferdinand Wilhelm Stael von Holstein zu Heisingen, Lic. iur. Wilhelm Strack, Hermann Godefridi und Johann Ophoff, Lehnrichter bzw. Lehnmannen des Stifts Werden, bekunden, daß vor ihnen Lic. iur Wolfgang Heinrich Rödingen" als Bevollmächtigter des Lothar Stephan Freiherrn von Quadt zu Wickrath, Erbhofmeisters des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zutphen, kraft der vorgewiesenen, hier inserierten Vollmacht vom 20. März 1684 (Nr. 3520) angezeigt hat, daß der Freiherr die von seinen Eltern ererbte Halbscheid der Kapitalschuldforderungen bzw. die Halbscheid des derentwegen in Besitz genommenen und zu Lehen getragenen adligen Hauses Schuir im Stift Werden dem Abt Ferdinand und dem Stift Werden verkauft und abgetreten hat und hiermit verkauft und überträgt laut des vorgewiesenen, hier inserierten Kaufscheins vom 13. August 1682 (Nr. 3496). Der Bevollmächtigte hat über die Kaufsumme quittiert und mit Hand, Halm und Mund auf das Gut verzichtet. Namens des Stifts hat der Kellner Pater Bernard zur Wagen die Zession akzeptiert. - Or., 4 Pergamentbll. geheftet, Siegel des Lehnrichters Mylander, Petschaften der 4 Lehnmannen, alle in Holzkapsel, Unterschriften der 5 Aussteller

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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