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Enthält: Inventare, Kontrakte (insbesondere Immobilienverkehr), Straf- und Zivilprozesse, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen, Enteignungen und Entschädigungen beim Eisenbahnbau, Aufgebote, Registerakten, Entmündigungen, Konkurse, Pachtsachen, Justizverwaltungsakten
Bestandsgeschichte: Mit dem Organisationsedikt von 1821 wurde das Justizamt Melsungen eingerichtet. Das zu preußischer Zeit eingerichtete Amtsgericht Melsungen war dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Kassel untergeordnet.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Justizamt Melsungen wurde mit der Trennung von Justiz und Verwaltung zum 1. Januar 1822 eingerichtet (kurhGS 1821, S.29, 69). Nach der Annexion des Kurfürstentums Hessen durch Preußen wurde es in „Amtsgericht Melsungen“ umbenannt.
Im Rahmen der Kriegsnotmaßnahmen stellten zum 1. Juli 1943 die Amtsgerichte Felsberg und Spangenberg ihre Arbeit ein. Für ihre Bezirke wurden dort Zweigstellen eingerichtet, die vom Amtsgericht Melsungen mit versorgt wurden. Diese Einrichtung bliebt nach dem Krieg erhalten. Erst im Jahr 1970 wurden die beiden Zweigstellen aufgehoben.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.