[Vor dem Schöffengericht zu Aachen verpflichtet sich Winand von Roir auch namens seiner Frau Katharina von Louvenberg die Meierei und Vogtei zu Aachen nicht ohne Zustimmung des Coen von Eichhorn, Schöffen, und des Gerhard von Hairen zu verkaufen oder zu verpfänden, noch bei Einlösung einseitig über die Pfandsummen zu verfügen.]

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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