Die ehrbare "Elßchin", Tochter des verstorbenen "Gerhart Korpp", macht ihr Testament: 1) Sie befiehlt ihre Seele Gott, Maria und dem himmlischen Heer. 2) Ihre Treuhänder sollen aus ihrem Nachlass 2 Pfd. 2 Schilling Heller Ewigzins aus dem Haus und Erbe zum Lepart der St. Quintinskirche zu ihrem und des verstorbenen "Tiel" zur Britschen Seelenheil in folgender Verteilung zustellen: 1 Pfd. Heller dem Pfarrer und den Altaristen zu ihrer Präsenz (wofür sie auf Allerseelen Vigil und Messe halten und auf Johannisabend ihrer beider Jahrtag begehen sollen); 5 Schilling Heller dem Pfarrer (wofür er für Tiele zur Britschen ("Thieln zur Bruthschen") beten und auf der Kanzel jeden Sonntag seiner gedenken und seinen Namen ins Seelbuch eintragen soll); 2 Schilling Heller dem Glöckner (wofür er auf Allerseelen vier brennende Kerzen während Vigil und Messe auf beider Grab stellen soll); 15 Schilling Heller dem Bau von St.Quintin (wofür die Baumeister für Einhaltung dieser Bestimmungen Sorge tragen sollen). Bei Nichteinhaltung der Bedingungen sollen von dem Zins 1 Pfd. 5 Schilling Heller in die Almosen der Pfarrkirche fallen, die zu jeder Frohnfasten armen Leuten gereicht werden. 3) Sie setzt ferner 1 Pfd. Heller Ewigzins, fällig aus dem Kalkofen zu Vilzbach ("Vyltzbach"), den vorzeiten Peter "Hierte" besessen, dem Bau der Weißen Frauen, wofür sie der beiden Verstorbenen gedenken sollen. 4) Sie ernennt als Testamentsvollstrecker: Johannes "Weysen" und seine Base ("wase") "Ketgin Weysen". Festgesetzte Pön: 50 fl. "Geschehen vor Richter Klaus Guldenschaf ("Clais Guldenschaff").". Zeugen: Konrad von Albig ("Conrat von Albich"), Hanß vom "Riede", Thiel von Meisenheim ("Meysenheim") der Schneider ("Snyder"), Peter Scherer von Vilzbach ("Vyltzbach"), Henne von Hochheim ("Hocheim") und Hermann Bube. "Und geschag [...] dusint vierhondert achtzig und eyn [...] uff sontage Quasimodogeniti".