Papst Johann XXII. erlaubt der Äbtissin und dem Kapitel des der römischen Kirche unmittelbar unters-tellten Stiftes Essen, die von seinen Vorgängern verliehenen Privilegien und Indulgenzen, welche aus Unkenntnis der Rechtsgepflogenheiten lange Zeit nicht benutzt wurden, soweit sie noch Gültigkeit haben, weiter zu benutzen. Datum Auinion. 5. non. iulii, pont. n.a. 17.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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