Papst Johann XXII. erlaubt der Äbtissin und dem Kapitel des der
römischen Kirche unmittelbar unters-tellten Stiftes Essen, die von seinen
Vorgängern verliehenen Privilegien und Indulgenzen, welche aus Unkenntnis
der Rechtsgepflogenheiten lange Zeit nicht benutzt wurden, soweit sie noch
Gültigkeit haben, weiter zu benutzen. Datum Auinion. 5. non. iulii, pont.
n.a. 17.